Zu den häufigsten Gründungsfehlern gehören Mängel bei:
Die HBC empfiehlt, sich Unterstützung bei einem qualifizierten Unternehmensberater zu holen.
Dieser unterstützt Sie sowohl beim Unternehmenskonzept als auch bei der Ableitung der resultierenden Zahlen (Investitionen, Gewinn- und Verlustrechnung, Bilanz, Cash-Flow).
Bei der Planung und Umsetzung Ihrer Geschäftsidee stehe ich Ihnen als kaufmännischer Experte, aber auch als kritischer Sparringspartner zur Seite.
Existenzgründer sollten stets einen Businessplan erstellen. Zur Beantragung von Darlehen bei der Bank oder Geldern zur Gründungsförderung durch Behörden führt kein Weg daran vorbei. Ein guter Businessplan ist nicht nur ein Dokument für die Geldgeber, sondern ein Instrument zur Reflexion der eigenen Geschäftsidee und ein Fahrplan zur erfolgreichen Umsetzung und somit eine Voraussetzung für Ihren Erfolg.
Weder das zeitaufwändige Studium der monatlichen BWA-Auswertungen noch die Unternehmensführung aus dem reinen Bauchgefühl heraus sind sinnvoll. Lassen Sie uns gemeinsam die Kennzahlen aus Bilanz, G&V und Cash-Flow herausarbeiten, die wichtig für Ihren Erfolg sind und mit denen Sie Ihr Unternehmen steuern werden. Den restlichen „Zahlensalat“ überlassen Sie dann mit gutem Gewissen der Buchhaltung und dem Steuerberater.
Neben der Anschubfinanzierung für die Gründung und Ihre Investitionen werden Sie vor der Herausforderung stehen, die laufenden Verbindlichkeiten zu bedienen und andererseits auf die Zahlungen Ihrer Kunden warten zu müssen. Eine Finanzierung gibt Ihnen den notwendigen finanziellen Spielraum, aber es macht weder Sinn für nicht benötigtes Geld Zinsen zu zahlen noch aufgrund falscher Sparsamkeit die Insolvenz zu riskieren. Die Planung und die Überwachung der Zahlungsströme hilft Ihnen dabei rechtzeitig zu reagieren.
Der Staat unterstützt Existenzgründer mit zahlreichen Subventionsprogrammen. Die HBC hilft Ihnen dabei, die für Sie richtigen Programme zu finden. Neben zinsbegünstigten Krediten gibt es für bezogene Dienstleistungen ebenfalls Zuschüsse bis zu 50%, welche von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beantragt werden können. Dafür ist jedoch eine Registrierung Ihres Unternehmensberaters in der Datenbank des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle notwendig. Die HBC hat die strengen behördlichen Aufnahme-Kriterien erfüllt und ist dementsprechend seit 2014 registriert.